Regelinsolvenz – Nicht das Ende sondern Neuanfang

Bonität wiederherstellen - Weg zurück zur finanziellen Freiheit
Author Richard Mandel

Von Richard Mandel

Richard Mandel ist Schuldner- und Insolvenzberater in Berlin. Mit einer Mischung aus Expertise, Empathie und Erfahrung bietet er schnelle, lösungsorientierte Schuldnerberatung, die nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern langfristige finanzielle Stabilität anstrebt.

Regelinsolvenz in Berlin: Voraussetzungen, Ablauf, Dauer – und was Selbstständige vorher beeinflussen können

Schulden, Pfändungsdruck und die Angst vor Insolvenz treffen Selbstständige oft doppelt: privat und betrieblich. Die Regelinsolvenz ist das gesetzliche Verfahren für Selbstständige und Unternehmen – mit dem Ziel, Gläubiger geordnet zu befriedigen und Ihnen (als natürlicher Person) am Ende den Weg zur Restschuldbefreiung zu eröffnen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Regelinsolvenz einschlägig ist, wie das Verfahren in Berlin typischerweise läuft – und warum gerade die Zeit vor der Antragstellung oft entscheidend ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen (und je nach Fall auch für ehemals Selbstständige).
  • In Berlin ist für Insolvenzverfahren zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
  • Häufigster Insolvenzgrund ist Zahlungsunfähigkeit; daneben kommen drohende Zahlungsunfähigkeit und – je nach Konstellation – Überschuldung in Betracht.
  • Die Restschuldbefreiung ist heute regelmäßig nach 3 Jahren erreichbar (je nach Voraussetzungen und Verfahrenszeitpunkt).
  • Eine Fortführung der Selbstständigkeit ist grundsätzlich möglich, wenn sie wirtschaftlich tragfähig ist und die Insolvenzverwaltung zustimmt.
Was ist eine Regelinsolvenz?

Die Regelinsolvenz ist das gesetzliche Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen. Sie schafft Ordnung, wo vorher Chaos war: Gläubiger werden nach festen Regeln berücksichtigt, Vollstreckungsdruck wird gebremst – und am Ende steht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Restschuldbefreiung.

Für Privatpersonen gibt es die Verbraucherinsolvenz. Welche Verfahrensart bei Ihnen gilt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab (z. B. Art der Verbindlichkeiten, Gläubigerstruktur, unternehmerischer Bezug). Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine rechtliche Einordnung.

Zuständigkeit in Berlin: Wo wird Regelinsolvenz beantragt?

In Berlin ist für Insolvenzverfahren das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht zentral zuständig. Das bringt Klarheit in der Zuständigkeit – und ist praktisch relevant, weil dort Antragstellung, Prüfung, Eröffnung und die wichtigsten Verfahrensentscheidungen zusammenlaufen.

Voraussetzungen: Wann nimmt das Gericht einen Antrag an?

Die Insolvenzordnung kennt drei typische Insolvenzgründe:

1) Zahlungsunfähigkeit

Sie können fällige Zahlungen nicht mehr leisten – nicht nur vorübergehend.

2) Drohende Zahlungsunfähigkeit

Es ist absehbar, dass Sie in naher Zukunft fällige Zahlungen nicht mehr erfüllen können.

3) Überschuldung

Dieser Insolvenzgrund ist vor allem bei bestimmten Unternehmensformen/ Konstellationen relevant. Welche Rolle Überschuldung spielt, hängt stark vom Einzelfall ab.

Zusätzlich prüft das Gericht, ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Ist kaum verwertbares Vermögen vorhanden, droht theoretisch eine Ablehnung „mangels Masse“. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, zugleich die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen (insbesondere bei natürlichen Personen), damit das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann.

Ablauf und Dauer: Wie läuft eine Regelinsolvenz typischerweise ab?

In der Praxis lässt sich der Ablauf verständlich in vier Phasen einteilen:

1) Vorbereitungsphase

Hier geht es um Struktur: Wer sind die Gläubiger, wie hoch sind die Forderungen (Hauptforderung, Zinsen, Kosten), welche Verträge hängen daran – und was ist privat, was betrieblich? Je sauberer diese Phase, desto weniger Reibung im Verfahren.

2) Eröffnungs- bzw. Prüfverfahren (vorläufiges Verfahren)

Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht die Voraussetzungen und setzt häufig eine vorläufige Insolvenzverwaltung ein. In dieser Phase entscheidet sich oft, wie geordnet es weitergeht: Unterlagenlage, Mitwirkung und Kommunikation sind hier entscheidend.

3) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird das Verfahren eröffnet, übernimmt die Insolvenzverwaltung die Aufgabe, verwertbares Vermögen und pfändbares Einkommen nach den gesetzlichen Regeln zu erfassen und zugunsten der Gläubiger zu verteilen. Gleichzeitig wird geprüft, was für die Lebensführung – und bei Fortführung – für den Betrieb erforderlich ist.

4) Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung

Für natürliche Personen läuft die Zeit bis zur Restschuldbefreiung unter bestimmten Pflichten (Mitteilung, Mitwirkung, Einkommensbemühungen und Abführung des pfändbaren Anteils). Wenn alles passt, kann nach Ablauf der Frist die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Dauer: In typischen aktuellen Fällen ist die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich. (Für ältere Verfahren gelten Übergangsregelungen.)

Darf ich selbstständig bleiben in der Regelinsolvenz?

Oft ja – aber nicht automatisch. Eine Fortführung ist realistisch, wenn der Betrieb nach Anpassungen wieder tragfähig ist und die Insolvenzverwaltung zustimmt. Entscheidend ist, ob eine Fortführung für die Gläubiger und für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Manchmal ist auch ein geordneter Wechsel in eine Anstellung oder ein Neustart die bessere Perspektive. Wichtig ist: weg vom Dauerstress, hin zu einer tragfähigen Einkommensbasis.

Beraterperspektive: Was Selbstständige vor dem Insolvenzantrag häufig noch beeinflussen können

Aus der Praxis ist ein Punkt zentral: Viele Weichen stellen Sie, bevor der Antrag gestellt wird – und in der Zeit, in der das Gericht prüft und ein Gutachten (insbesondere zur Masse und zur Situation) vorbereitet wird.

1) Fortführung ist oft möglich – und manchmal der stabilere Weg

In vielen Fällen lässt sich die Selbstständigkeit fortführen. Das kann die Einkommensverhältnisse stabilisieren oder sogar deutlich verbessern – und schafft damit eine Basis, um die Krise geordnet zu bewältigen. Voraussetzung ist, dass wir realistisch prüfen: Was ist tragfähig, was muss reduziert werden, wo braucht es Struktur?

2) Die Vorphase ist Gestaltungszeit, nicht Stillstand

Zwischen „Es geht nicht mehr“ und „Der Antrag ist gestellt“ liegt häufig ein Zeitfenster, in dem sich entscheidend etwas bewegen lässt: Unterlagen sortieren, Gläubigerstruktur klären, Zahlungsströme ordnen, Prioritäten setzen und die Kommunikation so aufstellen, dass keine unnötigen Fehler passieren.

3) Vorläufiges Verfahren: Insolvenzverwaltung kennenlernen, klare Absprachen treffen

Im vorläufigen Verfahren lernen viele den (vorläufigen) Insolvenzverwalter kennen. Genau hier können wichtige Punkte abgestimmt werden – etwa zur Fortführung, zu notwendigen Zahlungen und zu den Unterlagen, die das Verfahren beschleunigen oder verzögern.

4) Insolvenz vermeiden ist manchmal noch möglich – vor der Eröffnung

Je nach Gläubigerstruktur und Realismus eines Angebots kann es gelingen, vor Eröffnung eine Vereinbarung zur Vermeidung der Insolvenz zu finden – etwa durch Vergleich und Schuldenbereinigung. Das klappt nicht immer, aber wenn es klappt, ist das oft das Ergebnis von Timing, Struktur und sauberer Verhandlungsführung.

Dabei begleite ich Selbstständige in Berlin gerne: vertrauensvoll, anwaltlich verschwiegen und mit klaren Schritten, damit aus Überleben wieder Leben werden kann.

Lösungsansätze von Schulden.PRO für Selbstständige in Berlin

Schulden.PRO (Standort Berlin-Wannsee) unterstützt Selbstständige typischerweise entlang dieser Wege:

1) Sofort-Stabilisierung

Wir schaffen Überblick über Druckpunkte (Pfändung, Kontoprobleme, Vollstreckung, Fristen) und ordnen die nächsten Schritte – damit es nicht weiter eskaliert.

2) Außergerichtliche Schuldenbereinigung / Vergleich

Wenn Insolvenz vermeidbar ist, entwickeln wir eine Verhandlungsstrategie: Angebotslogik, Priorisierung, Kommunikation – mit dem Ziel, eine tragfähige Einigung zu erreichen.

3) Insolvenzstrategie, wenn Insolvenz sinnvoll ist

Wenn Regelinsolvenz der richtige Schritt ist, bereiten wir sauber vor: Unterlagen, Darstellung der Lage, Fortführungsansatz (wenn möglich) und eine klare Linie für das Eröffnungsverfahren – damit das Verfahren nicht unnötig chaotisch wird.

4) Fortführung & Einkommensperspektive

Wir prüfen praxisnah, wie die Selbstständigkeit stabilisiert werden kann: Kostenstruktur, Einnahmenlogik, realistische Anpassungen – damit Sie wieder handlungsfähig werden.

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