Privatinsolvenz in Berlin: Alles, was Sie über die Verbraucherinsolvenz wissen müssen

Privatinsolvenz Verfahren - Wanderweg mit Wegpunkten als Illustration
Author Richard Mandel

Von Richard Mandel

Richard Mandel ist Schuldner- und Insolvenzberater in Berlin. Mit einer Mischung aus Expertise, Empathie und Erfahrung bietet er schnelle, lösungsorientierte Schuldnerberatung, die nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern langfristige finanzielle Stabilität anstrebt.

Sie stecken tief in Schulden und sehen keinen Ausweg mehr? Die Privatinsolvenz – rechtlich korrekt Verbraucherinsolvenz genannt – ist für viele Berliner der entscheidende Schritt in ein schuldenfreies Leben. In diesem Artikel erfahren Sie, wer das Verfahren nutzen kann, wie es abläuft, was es kostet und warum eine professionelle Schuldnerberatung in Berlin den Unterschied macht.

Was ist die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)?
In Deutschland gibt es zwei Wege aus der Zahlungsunfähigkeit: die Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen sowie die Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen. Die Privatinsolvenz ist das vereinfachte Verfahren für Angestellte, Rentner, Arbeitslose – und unter bestimmten Bedingungen auch für ehemalige Selbstständige.

Das zentrale Ziel: Gläubiger so gut wie möglich befriedigen – und dem Schuldner einen echten Neustart ermöglichen. Nach drei Jahren können alle verbleibenden Schulden per Restschuldbefreiung gelöscht werden. Vollständig. Unabhängig von der Schuldenhöhe.
Wer kann Privatinsolvenz beantragen? Die Voraussetzungen Eine Verbraucherinsolvenz können Sie beantragen, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie sind nicht (mehr) selbstständig und erzielen kein nennenswertes Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.Sie haben höchstens 19 verschiedene Gläubiger.
  • Sie haben keine Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Lohnrückstände gegenüber ehemaligen Mitarbeitern).
  • Sie haben zuvor ernsthaft versucht, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen – und sind gescheitert.
  • Ihr Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.

Wichtig für ehemalige Selbstständige: Wer seine Selbstständigkeit aufgegeben hat, weniger als 20 Gläubiger hat und keine Lohnschulden gegenüber früheren Mitarbeitern, kann ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen – nicht die Regelinsolvenz.
Ablauf der Verbraucherinsolvenz: Schritt für Schritt

Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor Sie Insolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dafür erarbeiten Sie gemeinsam mit einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt einen Schuldenbereinigungsplan. Stimmen nicht alle Gläubiger zu, gilt der Versuch als gescheitert – und erst dann können Sie den Insolvenzantrag stellen.

Schritt 2: Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht
Der Antrag wird schriftlich beim Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort eingereicht. Dazu gehören: Vermögensverzeichnis, Gläubigerverzeichnis, Schuldenbereinigungsplan, die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch sowie der Antrag auf Restschuldbefreiung. Wer nicht genug Vermögen hat, um die Verfahrenskosten (ca. 2.000 Euro) zu decken, sollte gleichzeitig einen Stundungsantrag stellen – sonst droht eine Ablehnung mangels Masse.

Schritt 3: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Sobald das Gericht das Verfahren eröffnet, passiert etwas Entscheidendes: Alle Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden sofort gestoppt. Kein Kontopfändung mehr, kein Gerichtsvollzieher mehr. Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der die Insolvenzmasse ermittelt und die Gläubiger informiert.

Schritt 4: Die Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, sich ernsthaft um ein Einkommen zu bemühen. Der Anteil Ihres Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze (aktuell 1.402,28 € monatlich für Alleinstehende) wird direkt an die Gläubiger verteilt. Auch wenn Sie trotz aller Bemühungen kein Einkommen erzielen: Nach drei Jahren werden Ihre Schulden trotzdem gelöscht – vorausgesetzt, Sie halten sich an die Spielregeln.

Schritt 5: Restschuldbefreiung – der Neustart
Nach drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle Schulden sind weg – egal wie hoch sie waren. Ausgenommen sind Forderungen aus Straftaten (z. B. Kreditbetrug) sowie vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen. Der negative Schufa-Eintrag wird nach einem EuGH-Urteil bereits sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Ihre Pflichten während der Privatinsolvenz

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie:

  •  Sich ernsthaft um Arbeit bemühen (Bewerbungen, Jobcenter, Vorstellungsgespräche).
  • Jede Änderung Ihrer Lebensumstände dem Treuhänder melden (neuer Job, Umzug, Heirat, Kinder).
  • Erbschaften und Schenkungen zur Hälfte abgeben; Lotteriegewinne können vollständig eingezogen werden.
  • Keine Vermögenswerte verschweigen oder verschleiern.

Nebenbei: Entgegen einer weit verbreiteten Fehlannahme sind Sie nicht zwingend verpflichtet, eine Festanstellung zu suchen. Mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie auch während der Insolvenz eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Verfahrenskosten betragen in der Regel etwa 2.000 Euro (Gerichtsgebühren + Treuhänderhonorar). Sie werden aus der Insolvenzmasse bezahlt. Wer kein ausreichendes Vermögen hat, kann beim Gericht die Stundung der Kosten beantragen – dies muss ausdrücklich zusammen mit dem Insolvenzantrag beantragt werden.

Warum Schulden.PRO und Rechtsanwalt Richard Mandel der richtige Ansprechpartner für Ihre Privatinsolvenz in Berlin sind
Viele Schuldnerberatungen in Berlin sind überlastet. Wartezeiten von Monaten sind keine Seltenheit – und in dieser Zeit laufen Pfändungen weiter. Schulden.PRO ist anders.
Als lizenzierter Rechtsanwalt (Rechtsanwalt) mit Spezialisierung auf Insolvenz- und Schuldenrecht kennt Richard Mandel nicht nur die juristischen Feinheiten der Insolvenzordnung – er versteht auch die menschliche Seite des Themas. Wer mit Schulden kämpft, braucht keinen Vortrag. Er braucht eine klare Strategie und einen Partner, der ihn durch den Prozess führt.
Was Schulden.PRO von anderen unterscheidet:

  • Rechtssichere Beratung durch einen zugelassenen Berliner Rechtsanwalt – kein Schuldnerberater ohne Haftung.
  • Klare Einschätzung von Anfang an: Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder außergerichtliche Einigung – was ist in Ihrem Fall der beste Weg
  • Vollständige Begleitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs inklusive Schuldenbereinigungsplan.
  • Digitale Infrastruktur: Schnelle Erstberatung, strukturierte Fallaufnahme, transparente Kommunikation.
  • Berliner Kanzlei mit persönlichen Terminen in Charlottenburg – kein anonymes Callcenter.

Wenn Sie in Berlin mit Schulden kämpfen und wissen wollen, ob die Privatinsolvenz für Sie der richtige Weg ist – sprechen Sie mit jemandem, der die Antwort kennt.

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